Qualifizierungsbonus für Beschäftigte

Was ist der Qualifizierungsbonus für Beschäftigte?

Menschen, die in Bremen wohnen und eine Weiterbildung machen wollen, können finanzielle Unterstützung durch den „Qualifizierungsbonus für Beschäftigte“ bekommen. Der Qualifizierungsbonus soll dabei helfen, die Weiterbildung möglich zu machen und eine Motivation sein, eine Weiterbildung zu machen und z.B. einen Berufsabschluss nachzuholen. Finanziert wird der Qualifizierungsbonus von der Arbeitnehmerkammer Bremen und der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration und durch den Europäischen Sozialfonds.

Wer in Bremen wohnt, aber in einem anderen Bundesland arbeitet, bekommt den Bonus nur aus den Geldern der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration.

Wie wird gefördert?

Solange die Weiterbildung läuft, bekommt man 200€ im Monat. Das Geld bekommt die Person, die die Weiterbildung macht, direkt gezahlt, egal wie teuer die Weiterbildung insgesamt ist.

Wer kann den Bonus bekommen?

Der „Qualifizierungsbonus für Beschäftigte“ ist für Menschen gedacht, die in Bremen wohnen oder arbeiten. Es gibt aber noch weitere Voraussetzungen:

  • Sie haben keinen Berufsabschluss, mit dem Sie in einem bestimmten Beruf arbeiten können oder Ihr Abschluss ist nicht mehr aktuell.
  • Sie möchten eine Weiterbildung machen, um einen Berufsabschluss nachzuholen.
  • Die Weiterbildung wird von der Agentur für Arbeit und Ihrem Arbeitgeber gefördert.

Was muss ich tun, um den Qualifizierungsbonus für Beschäftigte zu erhalten?

Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, genauer beim Arbeitgeberservice. Diese Beratungsstelle hilft Arbeitgebern und Beschäftigten weiter. In einem gemeinsamen Gespräch wird geprüft, ob die Weiterbildung, die Sie machen möchten, über den Arbeitgeberservice gefördert werden kann.

Wenn Sie ein „Ja“ bekommen, können Sie einen Antrag für die Förderung, mit dem Qualifizierungsbonus für Beschäftigte stellen. Den Antrag stellen Sie bei der LABEW+.

Das Formular dazu bekommen Sie:

  • Hier auf dieser Seite unter „Downloads“
  • Bei den Berater*innen der Agentur für Arbeit (Arbeitgeberservice)
  • Bei der Weiterbildungsberatung in der Arbeitnehmerkammer Bremen
  • Bei anderen Weiterbildungsberatungen in Bremen

Wichtig: Der Antrag für die Förderung muss bei der LABEW+ eingereicht werden, bevor Sie mit der Weiterbildung starten!

Was passiert als nächstes, wenn ich den Antrag gestellt habe?

Wir prüfen, ob Sie den Qualifizierungsbonus bekommen können. Wenn Unterlagen fehlen, sagen wir Bescheid und Sie müssen diese dann schnell nachreichen. Wenn sicher ist, dass Sie den Qualifizierungsbonus bekommen können, melden wir uns per E-Mail bei Ihnen zurück. Sie bekommen dazu keinen extra Brief, sondern nur eine E-Mail.

Wenn Sie eine Förderung bekommen, erhalten Sie die 200€ Qualifizierungsbonus am Ende des ersten Monats, in dem Sie die Weiterbildung machen. Wenn die Weiterbildung spät oder am Ende des Monats startet, bekommen Sie am Ende des zweiten Monats zum ersten Mal das Geld. Die letzte Zahlung bekommen Sie in dem Monat, in dem die Weiterbildung endet.

Welche Pflichten/Bedingungen muss ich während der Weiterbildung einhalten?

Damit Sie den Bonus bekommen können, müssen Sie regelmäßig an Ihrer Weiterbildung teilnehmen. Sollten Sie Probleme bekommen oder die Weiterbildung abbrechen, müssen Sie sich sofort bei der LABEW+ melden.

Wichtig:

Am Ende der Weiterbildung muss ein Teilnahmenachweis bei der LabeW+ eingereicht werden. Wenn Sie den Nachweis nicht einreichen oder die Weiterbildung abgebrochen haben, ohne Bescheid zu sagen, müssen Sie das Geld, das Sie zu viel bekommen haben, zurückbezahlen.

Pascal Wulfers

LABEW+ / Projektassistenz

info@labew-bremen.de
0421 323464-51