Qualifizierungsbonus für Beschäftigte

Was ist der Qualifizierungsbonus für Beschäftigte?

Menschen, die in Bremen wohnen und eine Weiterbildung machen wollen, können finanzielle Unterstützung durch den „Qualifizierungsbonus für Beschäftigte“ bekommen. Der Qualifizierungsbonus soll dabei helfen, die Weiterbildung möglich zu machen. Finanziert wird der Qualifizierungsbonus von der Arbeitnehmerkammer Bremen und der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration und durch den Europäischen Sozialfonds.

Wer in Bremen wohnt, aber in einem anderen Bundesland arbeitet, bekommt den Bonus nur aus den Geldern der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration.

Wie wird gefördert?

Solange die Weiterbildung läuft, bekommt man 200€ im Monat. Das Geld bekommt die Person, die die Weiterbildung macht, direkt gezahlt, egal wie teuer die Weiterbildung insgesamt ist. Achtung! Für alle Weiterbildungen mit Start Februar 2025 oder später gilt: der Qualifizierungsbonus kann nur bis einschließlich Dezember 2025 gezahlt werden.

Wer kann den Bonus bekommen?

Der „Qualifizierungsbonus für Beschäftigte“ ist für Menschen gedacht, die in Bremen wohnen oder arbeiten. Es gibt aber noch weitere Voraussetzungen:

  • Sie haben keinen Berufsabschluss, mit dem Sie in einem bestimmten Beruf arbeiten können oder Ihr Abschluss ist nicht mehr aktuell.

UND

  • Sie möchten eine Weiterbildung machen, um einen Berufsabschluss nachzuholen.

UND

  • Die Weiterbildung wird von der Agentur für Arbeit und Ihrem Arbeitgeber gefördert.

Sie möchten den Qualifizierungsbonus für Beschäftigte bekommen? Das müssen Sie tun:

Bitte füllen Sie zuerst das Antrags-Formular aus. Es ist wichtig, dass Sie jedes Feld ausfüllen.

Sie finden das Antrags-Formular im unteren Teil der Webseite.
Sie bekommen das Antrags-Formular auch bei der Weiterbildungsberatung der Arbeitnehmerkammer Bremen.

Brauchen Sie Hilfe? Rufen Sie uns an (0421/361-97931). Oder schreiben Sie uns eine E-Mail: (QualibonusHB@arbeit.bremen.de).

Schicken Sie den Antrag an:

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Abteilung Arbeit, Referat 40
z.Hd. Frau Pecat
Hutfilterstraße1-5
28195 Bremen
E-Mail: QualibonusHB@arbeit.bremen.de

Wichtig: Überprüfen Sie, ob diese Dokumente im Antrag sind:

  • Der ausgefüllte Antrag
  • Das ausgefüllte Datenblatt
  • Ein Nachweis über die Beschäftigung (Lohnzettel)
  • Förder-Bescheid von der Agentur für Arbeit

Bitte senden Sie alle Dokumente zusammen an die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration.

Wichtig: Die Senatorin muss alle Dokumente von Ihnen haben, bevor Sie mit der Weiterbildung beginnen.